Stiftung Piano di Magadino Park
Der kantonale Nutzungsplan des Piano di Magadino Parks (PUC-PPdM) wurde vom Grossen Rat genehmigt und in Kraft gesetzt, der am 18. Dezember 2014 alle Dokumente, aus denen der PUC-PPdM besteht, einschliesslich des Berichts über die Parkverwaltung (Botschaft CdS Nr. 6648 vom 5. Juni 2012) ratifiziert hat. Das PUC-PPdM sieht vor, dass die EnteParco die Rechtsform einer Stiftung gemäss Art. 80 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches hat und dass der Staatsrat die Mitglieder des Stiftungsrates ernennt (Art. 5 der Stiftungsstatuten). Die Zusammensetzung des Stiftungsrates ist in Art. 10 des Ausführungsreglements PUC-PPdM festgelegt. Derzeit setzt sich der Stiftungsrat wie folgt zusammen: